2. 2.1 Vorliegend bezog sich die Einsprache des Beschwerdeführers gegen den Strafbefehl vom 26. Oktober 2022 nur auf die Kostenfolgen. Da in diesem beschränkten Einspracheverfahren nicht über den Schuldpunkt zu befinden ist, ergeht der Entscheid des erstinstanzlichen Gerichts in Form eines Beschlusses oder einer Verfügung. Gegen Verfügungen und Beschlüsse erstinstanzlicher Gerichte kann bei der Beschwerdekammer innert zehn Tagen schriftlich und begründet Beschwerde geführt werden (Art. 393 Abs. 1 Bst. b i.V.m. Art. 396 Abs. 1 der Schweizerischen Strafprozessordnung [StPO; SR 312.0], Art.