Sie forderte den Beschuldigten auf, eine Stellungnahme einzureichen. Nachdem keine Stellungnahme seitens des Beschuldigten eingegangen war, entschied das Regionalgericht am 26. Januar 2023. 1.2 Mit Entscheid vom 26. Januar 2023 stellte das Regionalgericht fest, dass Ziffer 1 und 2 des Strafbefehls in Rechtskraft erwachsen seien. Dagegen änderte es Ziffer 3 (und 4) des Strafbefehls dahingehend, dass die Verfahrenskosten des Strafbefehls von CHF 100.00 dem Kanton Bern auferlegt würden. Schliesslich auferlegte es auch die Verfahrenskosten seines Entscheids in der Höhe von CHF 250.00 dem Kanton Bern.