Er führte zunächst mündlich aus, dass er weder die Busse noch eine Mahnung erhalten habe. Er bezahle seine Rechnungen immer umgehend, spätestens jedoch nach der ersten Mahnung. Leider habe er keine Mahnung oder dergleichen erhalten, weshalb er nicht gewillt sei, eine zusätzliche Gebühr von CHF 100.00 zu bezahlen. Am 8. November 2022 erklärte die Staatsanwaltschaft dem Beschuldigten, dass die Ordnungsbusse inkl. Bedenkfristformular vom 3. Juni 2022 gleichentags durch das zuständige Polizeiorgan unter den Scheibenwischer gelegt worden sei. Darüber hinaus sei ihm am 20. Juli 2022 per Post eine Mahnung zugestellt worden.