1. 1.1 Mit Strafbefehl vom 26. Oktober 2022 (BJS 22 21256) sprach die Regionale Staatsanwaltschaft Berner Jura-Seeland (nachfolgend: Staatsanwaltschaft) A.________ (nachfolgend: Beschuldigter) wegen Parkierens ausserhalb von Parkfeldern oder einem deutlich gekennzeichneten Belag bis zwei Stunden schuldig und verurteilte ihn zu einer Busse von CHF 40.00 und zu Gebühren von CHF 100.00. Dagegen setzte er sich zunächst mündlich (Telefonnotiz vom 31. Oktober 2022) und dann schriftlich (Einsprache vom 31. Oktober 2022) zur Wehr. Er führte zunächst mündlich aus, dass er weder die Busse noch eine Mahnung erhalten habe.