SR 281.31) gestattet ist. Der Begriff des «(Faksimile-)Stempels» meint nicht nur einen unter Verwendung eines Stempelwerkzeuges manuell angebrachten Stempel. Die Zulassung von Faksimilestempeln in Art. 6 VFRR bezieht sich vielmehr auch auf digitalisierte Unterschriften (Urteil des Bundesgerichts 5A_729/2023 vom 8. Dezember 2023 E. 2 mit Hinweis auf 5A_873/2022 vom 23. Januar 2023 E. 2.3). 4.3 Gestützt auf das Ausgeführte ist somit nicht zu beanstanden, dass die Staatsanwaltschaft die beiden Verfahren BA 23 1398 / BA 23 1546-1550 gestützt auf