Der verbindliche eSchKG-Standard setzt sich gemäss Art. 5 Abs. 2 Bst. a und b eSchKG-Verordnung aus dem XML-Schema für eSchKG (Version 2.2.01 vom Oktober 2019) und den technischen und organisatorischen Vorschriften für den elektronischen Datenaustausch im Betreibungswesen (Version 2.2.01 vom Juni 2022, nachfolgend: eSchKG-Handbuch; abrufbar unter www.eschkg.ch > Technische Normen) zusammen. Der Vorteil des eSchKG-Standards liegt darin, dass nicht PDF-Dokumente versandt werden, sondern der Datenaustausch innerhalb einer geschlossenen Benutzergruppe (den Teilnehmern am eSchKG-Verbund) in vorgängig definierter Form mithilfe von Standard-Schnittstellen stattfindet.