9. Betreffend den Vorwurf, dass beim Betreibungsamt mit strukturierten Daten gearbeitet werde, sei auf Art. 6 Abs. 2 VeÜ-ZSSV (SR 272.1) verwiesen, wonach das EJPD festlegen kann, dass Verfahrensdaten zusammen mit der Eingabe in strukturierter Form eingereicht werden können. Die technischen Vorgaben wurden in der Verordnung des EJPD über die elektronische Übermittlung im Betreibungswesen (SR 281.112.1) geregelt. Dort wird in Art. 3 Abs.1 festgehalten, dass der eSchKG-Verbund die Datenaustauschplattform SEDEX (secure data exchange) einsetzt und