Dem Gerichtspräsidenten C.________ wirft er schliesslich vor, die beschriebene Behördenpraxis in vorsätzlich falscher Rechtsanwendung zu schützen, womit er sich der Vorteilsgewährung, des Amtsmissbrauchs und des Betrugs schuldig gemacht habe. Zudem bringt er vor, dass ein mündliches Verfahren hätte stattfinden sollen, im Entscheid formelle und materielle Erwägungen vermischt worden seien und der Gerichtspräsident an der Parteibezeichnung des Kantons Bern herummanipuliert habe um zu verschleiern, dass die Steuerverwaltung über keine rechtsgültige Vollmacht i.S.v. Art. 15 VRPG verfügte.