3. 3.1 Zu den angezeigten Sachverhalten kann der angefochtenen Verfügung Folgendes entnommen werden (Ziff. 7 der angefochtenen Verfügung): Hintergrund der Anzeigen ist die Praxis des Betreibungsamts, Zahlungsbefehle nicht mittels Originalunterschrift, sondern mit einer digitalen Kopie derselben zu signieren. Der Privatkläger macht geltend, es handle sich dabei um fabrizierte, gefälschte Urkunden, weshalb das Betreibungsamt systematisch Urkundenfälschung betreibe.