6. Zu eröffnen: - dem Straf- und Zivilkläger/Gesuchsteller/Beschwerdeführer (per Einschreiben) - dem Beschuldigten (per Einschreiben) - der Gesuchsgegnerin (per Einschreiben) - der Generalstaatsanwaltschaft (per Kurier) Mitzuteilen: - der Kantonalen Staatsanwaltschaft für Besondere Aufgaben, Staatsanwältin D.________ (mit den Akten – per Kurier) Bern, 12. Dezember 2023 Im Namen der Beschwerdekammer in Strafsachen Der Präsident: