chende Grundlage stützt, legt der Beschwerdeführer demgegenüber nicht dar und geht auch aus den der Kammer vorliegenden Akten nicht hervor. Indem er ausführt, «dass der beschuldigte Staatsanwalt […] unwirksam ist, wenn er gegen den Staat vorgehen sollte: Er labert nur, und seine Feststellungen sind rechtsbeugend. Man könnte die Probleme ja auch aus der Welt schaffen, wenn man denn wollte.