Diese ist in Rechtskraft erwachsen. 7. Wieland Mike kritisiert, die Nichtanhandnahmeverfügung vom 9. Mai 2023 sei in verschiedener Hinsicht fehlerhaft. Insbesondere sei das Vorgehen der Ausgleichskasse entgegen den Ausführungen in der Nichtanhandnahmeverfügung sehr wohl hinterlistig gewesen. Er vermutet, A.________ habe mit den angezeigten Personen der Ausgleichskasse einen Deal eingefädelt und die Nichtanhandnahme als Gegenleistung für das Versprechen, von den miesen Praktiken zu lassen, verfügt. Wieland