3.4 Es sind keine Ausstandsgründe ersichtlich. Wie dem öffentlich zugänglichen Staatskalender des Kantons Bern ohne Weiteres entnommen werden kann, ist die Gesuchsgegnerin als Staatsanwältin bei der Kantonalen Staatsanwaltschaft für besondere Aufgaben tätig, während der Beschuldigte die Funktion des Leitenden Staatsanwalts bei der Regionalen Staatsanwaltschaft Bern-Mittelland innehat (vgl. http://www.sta.be.ch/content/dam/sta/dokumente/de/dienstleistungen/staatskalender/staatskalender-komplett.pdf [zuletzt besucht am 12. Dezember 2023]).