3. 3.1 Der Beschwerdeführer bringt zur Begründung des Ausstandsgesuchs zusammengefasst vor, die Gesuchsgegnerin sei befangen, da sie als Mitglied der Regionalen Staatsanwaltschaft Bern-Mittelland gegen den leitenden Staatsanwalt derselben Behörde ermittelt habe. Die Gesuchsgegnerin hätte von sich aus in den Ausstand treten müssen. Zudem hält der Beschwerdeführer fest, dass er dieses Problem habe umgehen wollen, in dem er seine vom 9. Mai 2023 (recte: 12. Juni 2023) datierende Strafanzeige bei der Bundesanwaltschaft eingereicht habe.