vgl. auch delegierte Einvernahmen des Beschwerdeführers vom 9. August 2023, S. 5 Z. 172-173). Seine Mutter und seine Geschwister (zwei Brüder und drei Schwestern) leben mit den jeweiligen Kindern in Algerien (delegierte Einvernahme des Beschwerdeführers vom 9. August 2023, S. 2-3 Z. 33-45). Zudem hat der Beschwerdeführer Bekannte in Frankreich, bei denen er sich eigenen Angaben zufolge zeitweise auch für ein bis zwei Wochen aufgehalten habe (delegierte Einvernahmen des Beschwerdeführers vom 25. Juli 2023 S. 5 Z. 117-132 sowie vom 9. August 2023, S. 4 Z. 131 und S. 5 Z. 191-192).