7 diese Tatbestandsmerkmale nicht Voraussetzungen des gewerbsmässigen Diebstahls i.S.v. Art. 139 Ziff. 2 des Schweizerischen Strafgesetzbuchs in der Fassung vom 23. Januar 2023 (aStGB; SR 311.0) darstellen. 5.5 Nach dem Gesagten erweist sich der dringende Tatverdacht sowohl hinsichtlich der dem Beschwerdeführer vorgeworfenen Widerhandlungen gegen das Ausländer- und Integrationsgesetz als auch bezüglich des Vorwurfs des gewerbsmässigen Diebstahls als erhärtet.