das rechtliche Gehör gewährt wurde (rechtliches Gehör betreffend FREPO-Angelegenheiten vom 13. Juni 2023, S. 2). Abklärungen der Polizei haben zudem ergeben, dass der Beschwerdeführer im RIPOL zur Aufenthaltsnachforschung ausgeschrieben war und sich rechtswidrig in der Schweiz aufhält (vgl. Anzeigerapport vom 19. Juni 2023, S. 2). Ferner ist der Beschwerdeführer geständig, bis Ende 2022 in der Schweiz auf einer Baustelle gearbeitet und so seinen Lebensunterhalt verdient und seinen Drogenkonsum finanziert zu haben (delegierte Einvernahmen des Beschwerdeführers vom 13. Juni 2023, S. 5 Z. 163-164, vom