_____ (Adresse): Sowohl ein Portemonnaie, wie es entwendet wurde, als auch ein Fingerring mit einer zum Geschädigten passenden Gravur wurden anlässlich der am Wohndomizil des Beschuldigten durchgeführten Hausdurchsuchung sichergestellt. Die Tatsache, dass beide gleichzeitig entwendeten Gegenstände (bzw. darunter ein gleichartiges Portemonnaie) beim Beschuldigten gefunden wurden, lässt die Aussage des Beschuldigten, die Tasche gehöre seiner Freundin und den Ring habe er gekauft, als zu zufällig erscheinen, um nicht unglaubhaft zu sein. - Sachverhalt vom 5. April 2023 in E.___