Nachdem es die Untersuchungshaft mit Verfügung vom 7. September 2023 provisorisch verlängert hatte, ordnete es die Untersuchungshaft am 12. September 2023 für weitere drei Monate, d.h. bis am 11. Dezember 2023, an (KZM 23 1234). Dagegen erhob der Beschwerdeführer mit persönlicher Eingabe vom 15. September 2023 Beschwerde bei der Beschwerdekammer in Strafsachen des Obergerichts des Kantons Bern (nachfolgend: Beschwerdekammer). In der Folge eröffnete die Verfahrensleitung i.V. mit Verfügung vom 22. September 2023 ein Beschwerdeverfahren und gab den Parteien Gelegenheit zur Stellungnahme.