Die Abweisung des Haftentlassungsgesuchs erscheint zudem angesichts der noch anstehenden Ermittlungshandlungen (Auswertung des Mobiltelefons, angesetzter Einvernahmetermin vom 10. Oktober 2023, Rückmeldung der albanischen Behörden) und in Anbetracht der Erfahrungstatsache, dass Ermittlungen im Bereich der organisierten Kriminalität aufwändig sind, verhältnismässig, zumal die aktuelle Haftdauer am 22. Oktober 2023 ausläuft. Im Übrigen sind keine Anhaltspunkte auszuma-