b StPO gegeben ist (vgl. Urteil des Bundesgerichts 1B_369/2022 [recte: 2020] vom 5. August 2020, E. 3.3). Dieser wird vorliegend angesichts des Verfahrensstands insbesondere mit Blick auf die weiteren Beteiligten bzw. zu ermittelnden Beteiligten als gegeben erachtet, hat der Beschuldigte doch neben einer konkreten Verdunkelungsmöglichkeit ein grosses strafprozessuales Interesse daran, weitere mutmassliche beteiligte Personen zu seinen Gunsten zu beeinflussen, zumal den Aussagen der beteiligten Personen im zu beurteilenden Fall grosses Gewicht zukommt und die zu erhebenden Personenbeweise im vorliegenden Kontext