_ vom 20. April 2023, Z. 391-407). Diese Aussagen decken sich mit den Observationen der Kantonspolizei Bern, wonach diese das Treffen des Beschwerdeführers mit I.________ und den Kauf der SIM-Karte beobachten konnte (Vorhalt der Einvernahme vom 24. Februar 2023, Z. 294 ff.). Dem Beschwerdeführer wird vorgeworfen, eine übergeordnete Rolle als Koordinator im Drogenhandel auszuführen. Es dürfte naturgemäss vergleichsweise schwieriger sein, eine solche Beteiligung anhand konkret strafbarer Einzelhandlungen