Der dringende Tatverdacht habe sich dabei bestätigt und sei nach wie vor gegeben. Im Wesentlichen führte die Staatsanwaltschaft in ihrem letzten Haftverlängerungsantrag aus, dass der Beschuldigte mit weiteren für den Drogenhandel verwendeten Fahrzeugen in Verbindung gebracht werde. So hätten beispielsweise mehrere Verbindungen zwischen dem Beschwerdeführer und einem Occasion Center in P.________ (Ortschaft) festgestellt werden können, welches einen grauen Skoda Octavia vermietet habe. Der genannte Skoda habe mehrfach vor der Unterkunft für Drogenkuriere in Q.________ (Ortschaft) festgestellt werden können.