Im letzten Haftverlängerungsentscheid vom 27. Juli 2023 (KZM 23 993) verwies das Zwangsmassnahmengericht auf die bereits ergangenen Entscheide (KZM 23 268 und KZM 23 506) und betonte, dass sich die Verhältnisse nicht zugunsten des Beschuldigten verändert hätten, der dringende Tatverdacht nicht entkräftet worden und somit nach wie vor gegeben sei. Dabei verwies es auf die zwischenzeitlichen Untersuchungsergebnisse im Haftverlängerungsantrag der Staatsanwaltschaft vom 17. Juli 2023. Der dringende Tatverdacht habe sich dabei bestätigt und sei nach wie vor gegeben.