Daneben hätten weitere fünf Drogenläufer angehalten werden können, welche mit dem Beschwerdeführer oder seinem Umfeld in Verbindung stünden. So habe ein Treffen mit dem ebenfalls geständigen Drogenläufer N.________ stattgefunden, wobei gemäss Echtzeitüberwachung der Mobiltelefonnummer des Beschwerdeführers auch mehrere Verbindungen zur Halterin des Fahrzeuges von N.________ hätten festgestellt werden können. Ein weiteres Fahrzeug, welches durch N.________ und einem weiteren Drogenläufer verwendet worden sei, sei auf ein Occassion Center in O.________ (Ortschaft) (Anmerkung: wohl P.__