4 sen hatte. Mit dem geständigen Drogenläufer I.________ sei er in einem Sunrise- Shop im J.________ Center in K.________ (Ortschaft) gesichtet worden, wie sie zusammen eine SIM-Karte gekauft hätten. Zudem seien beide am 6. Dezember 2022 in die Schweiz eingereist. Des Weiteren habe sich der Beschwerdeführer verdächtig verhalten, indem er sich unregelmässig in der Schweiz aufgehalten und wiederholt seine Mobiltelefonnummer und Personenwagen ausgetauscht habe.