sowie der Hafteröffnung vom 24. Februar 2023 (indirekt) zugänglich gemacht wurden. Der dringende Tatverdacht basiert im jetzigen Verfahrensstand insbesondere auf den Berichtsrapporten der Kantonspolizei Bern vom 5. Juli 2022 und 9. August 2022, wobei es sich bei der unbekannten Täterschaft P2 um den Beschuldigten handelt (vgl. Identifikationsverbal der Staatsanwaltschaft vom 17. Oktober 2022); den Ergebnissen der Echtzeitüberwachung der Rufnummer +.________ verbunden mit den Beobachtungen der Kantonspolizei Bern vom 30. September 2022 und 28. Oktober 2022 in G.