Die Verfahrensleitung der Beschwerdekammer eröffnete mit Verfügung vom 22. September 2023 ein Beschwerdeverfahren und forderte das Zwangsmassnahmengericht zum Einreichen der Haftakten auf. Dieses verzichtete mit Eingabe vom 28. September 2023 unter Verweis auf die Erwägungen im angefochtenen Entscheid auf eine Stellungnahme. Die Staatsanwaltschaft beantragte in ihrer delegierten Stellungnahme vom 27. September 2023 die kostenfällige Abweisung der Beschwerde.