Das Zwangsmassnahmengericht wies das Haftentlassungsgesuch auf Antrag der Staatsanwaltschaft mit Entscheid vom 8. September 2023 ab. Am 21. September 2023 erhob der Beschwerdeführer gegen den Entscheid des Zwangsmassnahmengerichts Beschwerde bei der Beschwerdekammer in Strafsachen des Obergerichts des Kantons Bern (nachfolgend: Beschwerdekammer) und stellte folgende Anträge: 1. Der Entscheid des Kantonalen Zwangsmassnahmengerichts vom 8. September 2023 sei aufzuheben und der Beschwerdeführer sei unverzüglich aus der Untersuchungshaft zu entlassen.