kurze Zeit danach hätte festgestellt werden können und ob allenfalls insoweit eine Verletzung der dem Beschuldigten obliegenden Sorgfaltspflichten als Arzt vorliegt. Angesichts der geschilderten Unklarheiten in sachverhaltsmässiger und rechtlicher Hinsicht und da es sich vorliegend um ein Ereignis mit schwerwiegenden Folgen handelt, ist es angezeigt, ein Strafverfahren gegen den Beschuldigten wegen fahrlässiger schwerer Körperverletzung und Urkundenfälschung – die diesbezüglichen