cm langer Defekt; vgl. auch beigelegte Bilder zum Operationsbericht von Prof. Dr. med. K.________ vom 31. August 2017, wonach von einer «schweren Schädigung des Nervs» die Rede ist), überrascht es doch, dass deren Feststellung und Behandlung erst so spät erfolgte. Es erscheint geboten, der Frage nachzugehen, ob die Nervenverletzung nicht bereits anlässlich der Operation vom 5. Februar 2015 resp. kurze Zeit danach hätte festgestellt werden können und ob allenfalls insoweit eine Verletzung der dem Beschuldigten obliegenden Sorgfaltspflichten als Arzt vorliegt.