Schliesslich wurde eine Verletzung des Nervus peroneus superficialis im Operationsbericht des Beschuldigten nicht erwähnt. Erst anlässlich der operativen Narbenrevision am 30. August 2017 wurde eine Verletzung des Nervus peroneus superficialis durch Prof. Dr. med. K.________ festgestellt und dokumentiert, wobei aber auch nach der durchgeführten Rekonstruktion des Nervs keine nachhaltige Verbesserung der Schmerzsituation mehr eintrat. Angesichts dessen, dass es sich offensichtlich nicht um eine unerhebliche Nervenverletzung handelte (deutliche Verdünnung bzw. Verjüngung auf einer Strecke von über 2 cm; resultierender 3 cm langer Defekt;