Insoweit stellte auch der Gutachter PD. Dr. med. F.________ fest, dass eine spezifische Erklärung bezüglich der Hebemorbidität gleichermassen wie der Hinweis auf die alternative Behandlungsmöglichkeit der Entnahme eines trikortikalen Beckenkammspans fehle (vgl. Frage B/4/b und c des Gutachtens). In den Aufklärungsblättern liegt auch kein Hinweis darauf vor, dass mit der Entnahme des Fibulaspans im vorliegenden Ausmass offenbar immer von einer Schwäche der Peronealmuskulatur und einer Instabilität des OSG auszugehen ist (vgl. dazu den Bericht von Prof. Dr. med. N.________ vom 23. Januar 2018).