Dass sich an der Operation lediglich ein zu erwartendes Risiko verwirklicht hat, über welches vorgängig genügend und rechtzeitig aufgeklärt worden war, hat der Gutachter nicht vorgebracht. Es fehlen im Gutachten weiter auch Erläuterungen, weshalb die Instabilität des rechten Fussgelenks wahrscheinlich auf das Entfernen des Fibulaspans (z.B. durch zu lange Entnahme oder Schädigung der Halterstrukturen der verbleibenden Fibula) zurückzuführen sei (vgl. Frage C/16 des Gutachtens), hat der Gutachter hinsichtlich der gleichen Frage weiter oben doch ausgeführt, dass die Entnahme lege