Der Gutachter führte mithin mehrere kritische Punkte hinsichtlich der Aufklärung der Beschwerdeführerin bezüglich der Operation vom 5. Februar 2015 auf. PD Dr. med. F.________ hat zudem zwar die Frage, ob eine frühzeitigere Rekonstruktion des Nervus peroneus superficialis eine anhaltende Verbesserung des Gesundheitszustandes gebracht hätte, zunächst mit «wahrscheinlich» beantwortet (vgl. Frage B/10a des Gutachtens). Auf die darauffolgende Frage, inwiefern sich der Gesundheitszustand verbessert hätte, gab er indes einzig an: «Der Gutachter weist für diese spezifischen Fragen nicht genügend Expertise auf.