Die Beschwerdeführerin sei über den operativen Eingriff und deren möglichen Folgen und Komplikationen der Fibulaentnahme am rechten Unterschenkel nicht aufgeklärt worden. Es sei anzunehmen, dass sie in keiner Art und Weise darüber aufgeklärt worden sei, dass mit der Entnahme des Fibulaspans immer von einer Schwäche der Peronealmuskulatur und einer Instabilität des OSG auszugehen sei. In Anbetracht des Alters und der sportlichen Aktivität der Beschwerdeführerin hätte diese bei Kenntnis dieser Facts einem solchen operativen Eingriff wohl eher nicht zugestimmt. Der Operationsbe-