Im Bericht vom 23. Januar 2018 hielt er fest, dass es bei der Rekonstruktion der linken Clavicula durch einen vaskulierten Fibulaspan am 5. Februar 2015 (durchgeführt durch den Beschuldigten und Prof. Dr. med. L.________) bei der Fibulaentnahme zu einer Verletzung des Nervus peroneus superficialis gekommen sei. Weiter gab er an, dass es gut bekannt sei, dass es bei der Resektion der Fibula zu einer Desinsertion der Peronealmuskulatur komme und diese damit ihre Aufhängung proximal verliere, womit auch die Effizienz der Muskelkontraktur verloren gehe. Mit der Entnahme eines Fibulaspans der Ausdehnung wie im vorliegenden Fall sei immer von einer Schwäche der Peronealmuskulatur auszugehen.