_ führte im Bericht vom 4. Dezember 2017 insbesondere aus, dass als Ursache der Beschwerden der Beschwerdeführerin unmittelbar über dem Sprunggelenk eine Instabilität der Syndesmose bei verkürzt und inkongruent stehender distaler Fibula bei Status nach langstreckiger Resektion gesehen werde. Im Bericht vom 23. Januar 2018 hielt er fest, dass es bei der Rekonstruktion der linken Clavicula durch einen vaskulierten Fibulaspan am 5. Februar 2015 (durchgeführt durch den Beschuldigten und Prof. Dr. med. L.________) bei der Fibulaentnahme zu einer Verletzung des Nervus peroneus superficialis gekommen sei.