F.________, Facharzt für Orthopädische Chirurgie und Traumatologie des Bewegungsapparates FMH, vom 28. Oktober 2021. Dieses vermag indes aus mehreren Gründen nicht vollständig zu überzeugen. So fällt auf, dass im Gutachten von PD Dr. med. F.________ in der Zusammenfassung der Vorgeschichte nach Aktenlage