Es liege in der Natur der Sache, dass ärztliche Behandlungsfehler von Geschädigten wie der Beschwerdeführerin als medizinische Laien nie ohne eine Strafuntersuchung lückenfrei nachgewiesen werden könnten. Um dieses Machtgefälle zwischen Ärzten und Patienten auszugleichen, dränge sich die Eröffnung einer Strafuntersuchung auf, zumal die vorgebrachten Hinweise weit über blosse Gerüchte und Vermutungen hinausgingen. Der angezeigte Sachverhalt sei angesichts der offen Fragen alles andere als klar.