Der Beschuldigte schweige sich in sämtlichen Berichten hierüber aus. Während der Operation vom 5. Februar 2015 sei unbestrittenermassen der Nervus peroneus superficialis durch den Beschuldigten verletzt worden. Im Widerspruch dazu werde im Austrittsbericht vom 11. Februar 2015 von einem unkomplizierten Verlauf der Operation berichtet. Es sei zu untersuchen, ob der Beschuldigte diese Verletzung während der Operation im Lichte seiner Sorgfaltspflichten hätte erkennen müssen oder nicht.