_ vom 23. Januar 2018 als sicher bekannte Schwächung der Peronealmuskulatur aufgrund der Entnahme des Fibulaspans in der Ausdehnung wie im vorliegenden Fall nicht aufgeklärt worden. Falls sie über diese Schwächung informiert gewesen wäre, hätte sie Vorkehrungen getroffen, um sich vor den nachfolgend erfolgten Unfällen zu schützen. Es sei nicht nachvollziehbar, weshalb der Beschuldigte trotz seines Wissens, dass die Resektion der Fibula die Peronealmuskulatur schwächen werde, einen mehr als doppelt so langen Fibulaspan entnommen habe als vereinbart. Der Beschuldigte schweige sich in sämtlichen Berichten hierüber aus.