10 den, welche die Staatsanwaltschaft «in dubio pro reo» ohne Untersuchung als Protokollfehler (unterschiedlich dokumentierte Operationsdauer), irrelevant (Länge des entnommenen Fibulaspans) oder reine Parteiaussagen von Dr. E.________ bzw. spekulativ abtue. Die Beschwerdeführerin sei über die gemäss Bericht von Prof. Dr. med. N.________ vom 23. Januar 2018 als sicher bekannte Schwächung der Peronealmuskulatur aufgrund der Entnahme des Fibulaspans in der Ausdehnung wie im vorliegenden Fall nicht aufgeklärt worden.