Es sei daher davon auszugehen, dass ein Anfangsverdacht betreffend die Tatbestandselemente des Erfolgs (schwere Körperschädigung) sowie der Kausalität (Operation vom 5. Februar 2015 als Ursache) in Bezug auf den Verlust des rechten Unterschenkels mit vorgängig persistierender Schmerzsymptomatik über ca. fünf Jahre zu bejahen sei. Demgegenüber lasse sich betreffend eine die Lebensqualität in erheblichem Masse beeinträchtigende Schmerzsymptomatik der linken Schulter lediglich das Vorliegen einer solchen sowohl vor wie auch nach der Operation vom