vom 04.12.2017 und vom 23.01.2018 bestünden bei B.________ eine Instabilität im rechten oberen Sprunggelenk (nach Fibulaentnahme vom 05.02.2015) sowie neuropathische Schmerzen im Bereich des Nervus peroneus superficialis (pag. 06 013, Ziff. 22). B.________ bringt vor, dass sie keine Kenntnis davon gehabt habe, dass Prof. Dr. med. A.________ zur Schultergelenksrekonstruktion 130 mm Fibulaspan anstatt der gegenüber ihr erwähnten 60 mm verwendet habe (vgl. pag. 06 014, Ziff. 22). In der Zeit von 2018 - 2020 habe sich die Wunde am rechten Unterschenkel von B.________ nicht erholt, sodass am 24.03.2020 die Amputation des rechten Unterschenkels erfolgt sei.