In den folgenden Jahren habe B.________ wiederkehrende Schmerzen gehabt, weshalb sie sich am 12.03.2012 zur weiteren Behandlung ins G.________ (Spital) begeben habe, wo die Facettengelenke als unauffällig beurteilt worden seien. Da sich die Schmerzsituation für B.________ weiterhin äussert schwierig gestaltet habe, habe sie sich für einen Termin in der ambulanten Sprechstunde der Universitätsklinik für Orthopädische Chirurgie und Traumatologie entschlossen (pag. 06 003, Ziff. 4). Am 12.02.2014 habe Prof. Dr. med.