Nach der Fibulaentnahme im rechten Unterschenkel waren zudem eine Instabilität des oberen Sprunggelenks (OSG) des rechten Fusses, neuropathologische Schmerzen infolge einer Verletzung eines Unterschenkelnervs (Nervus peroneus superficialis) sowie eine Wundheilungsstörung Thema der Behandlung, bis im Jahr 2020 der rechte Unterschenkel der Beschwerdeführerin amputiert wurde. 3.2 Die Staatsanwaltschaft hielt in der Nichtanhandnahmeverfügung fest, dass der zur Anzeige gebrachte Sachverhalt von der Beschwerdeführerin ausführlich zusammengefasst und der medizinische Verlauf zur Behandlung mit zahlreichen Beilagen übersichtlich belegt worden sei.