Weiter wurde auf die Anträge der Beschwerdeführerin vom 18. Juli 2023 auf Befragung von Dr. med. E.________, Prof. Dr. med. F.________ sowie von ihr selbst nicht eingetreten (Ziff. 3). Hiergegen erhob die Beschwerdeführerin, vertreten durch Rechtsanwalt C.________, am 20. September 2023 Beschwerde.