_ (nachfolgend: Beschuldigter) initiierte Strafverfahren wegen Urkundenfälschung und schwerer Körperverletzung nicht an die Hand (Ziff. 1). Auf die Anträge der Beschwerdeführerin vom 7. November 2022 auf Sicherstellung von Beweismitteln an der Arbeitsadresse des Beschuldigten im D.________(Spital) (Hausdurchsuchung), auf Edition ihres Patientendossiers beim G.________(Spital), auf Einvernahme der in der Anzeige aufgeführten Ärzte und Ärztinnen sowie auf Einholung eines Obergutachtens wurde nicht eingetreten (Ziff. 2). Weiter wurde auf die Anträge der Beschwerdeführerin vom 18. Juli 2023 auf Befragung von Dr. med.