4 zicht mit Blick auf das Nachstehende als wirksam und damit endgültig zu betrachten ist: Am 12. Januar 2023 fand am Domizil des Beschwerdeführers eine Hausdurchsuchung statt, anlässlich derer ein Verzeichnis über die Sicherstellungen erstellt wurde. Der Beschwerdeführer wurde über sein Recht auf Siegelung im Nachgang zur Hausdurchsuchung vom 12. Januar 2023 informiert, was aus dem Formular «Aufzeichnungen Durchsuchungsprotokoll» hervorgeht. Der angefochtenen Verfügung sowie den Stellungnahmen des untersuchenden Staatsanwalts und des Mitarbeiters G.__